Kapitel: | Kapitel 09 - Bildung – neue Schulen braucht die Stadt |
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Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 17.01.2019) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 18.01.2019, 22:24 |
Ä09-01 zu KW 09: Kapitel 09 - Bildung – neue Schulen braucht die Stadt
Text
Von Zeile 1056 bis 1062:
Die von uns geforderte und 2013 in Stadtfeld Ost erprobte Öffnung der Schuleinzugsbereiche ist nun auch bei den Grundschulen spätestens zum Schuljahr 2021/2022 auf die gesamte Schullandschaft auszuweiten. Damit stärken wir die Vergleichbarkeit zwischen öffentlichen und privaten Schulträgern und ermöglichen Anreize zur Qualitätssteigerung. Unabhängig davon sollen Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf die nächstgelegene kommunale Grundschule haben (Kurze Beine, kurze Wege).
Um das Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“ durchsetzen zu können und die soziale Integration im Stadtteil zu fördern, soll auch künftig eine territoriale Einteilung analog der Schuleinzugsbereiche er-folgen, wobei eine wesentlich größere Flexibilität gegeben sein muss (eine strikte Anwendung des Landesschulgesetzes (SchulG LSA) hinsichtlich der Änderungen zu den Schuleinzugsbereichen und die flexible Handhabung von Ausnahmen).
Von Zeile 1056 bis 1062:
Die von uns geforderte und 2013 in Stadtfeld Ost erprobte Öffnung der Schuleinzugsbereiche ist nun auch bei den Grundschulen spätestens zum Schuljahr 2021/2022 auf die gesamte Schullandschaft auszuweiten. Damit stärken wir die Vergleichbarkeit zwischen öffentlichen und privaten Schulträgern und ermöglichen Anreize zur Qualitätssteigerung. Unabhängig davon sollen Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf die nächstgelegene kommunale Grundschule haben (Kurze Beine, kurze Wege).
Um das Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“ durchsetzen zu können und die soziale Integration im Stadtteil zu fördern, soll auch künftig eine territoriale Einteilung analog der Schuleinzugsbereiche er-folgen, wobei eine wesentlich größere Flexibilität gegeben sein muss (eine strikte Anwendung des Landesschulgesetzes (SchulG LSA) hinsichtlich der Änderungen zu den Schuleinzugsbereichen und die flexible Handhabung von Ausnahmen).
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