Es bestehen zu wenige Angebote für die Schüler*innen dieser Altersklassen. Der Besuch von Grundschulhorten ist abschrecken und nicht altersgerecht. Rechtslage ist, die Hortplätze müssen bis zum 14. Lebensjahr bereitgestellt werden.
Kapitel: | Kapitel 09 - Bildung – neue Schulen braucht die Stadt |
---|---|
Antragsteller*in: | Uwe Arnold (KV Magdeburg) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 30.01.2019, 12:20 |
Kommentare