Es bestehen zu wenige Angebote für die Schüler*innen dieser Altersklassen. Der Besuch von Grundschulhorten ist abschrecken und nicht altersgerecht. Rechtslage ist, die Hortplätze müssen bis zum 14. Lebensjahr bereitgestellt werden.
| Kapitel: | Kapitel 09 - Bildung – neue Schulen braucht die Stadt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Uwe Arnold (KV Magdeburg) |
| Status: | Angenommen |
| Angelegt: | 30.01.2019, 12:20 |
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