In Zeile 1438, Zeile 1440 und Zeile 1444 werden Frauen und Kinder immer selben Atemzug genannt. Dies verhindert einen differenzierten Diskurs - Frauen und Kinder haben verschiedene Bedürfnisse, durch die sprachliche Gleichstellung werden wir diesen nicht gerecht.
Kapitel: | Kapitel 10 - Soziales – Teilhabe für alle |
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Antragsteller*in: | Jonas Rusche (KV Magdeburg) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 27.01.2019, 23:11 |
Kommentare
Jonas Rusche:
Zu KW 10 ein Vorschlag:
- Angebote und Projekte erhalten und bedarfsgerecht ausbauen, die den von
Gewalt bedrohten Kindern und Jugendlichen, Schutz und
Unterstützung gewähren
- die Umsetzung des Konzeptes gegen Gewalt an Frauen und Kindern sowie die
Europäische Charta für Chancengleichheit von Frauen und Männern in der
Kommunalpolitik unterstützen
- Mittel für Träger bereitstellen, die Angebote für Kinder und Jugendliche, machen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, aber auch für die Täter, um ihnen einen anderen Umgang mit Problemen und
Konflikten aufzuzeigen
oder ein Vorschlag zur Trennung in KW 11:
- Angebote und Projekte erhalten und bedarfsgerecht für verschiedene Zielgruppen ausbauen, die den von
Gewalt bedrohten Menschen, insbesondere Frauen, Kindern und Frauen mit Kindern, Schutz und
Unterstützung gewähren
- die Umsetzung des Konzeptes gegen Gewalt an Frauen und Kindern unter Berücksichtigung Zielgruppen spezifischer Bedürfnisse sowie die Europäische Charta für Chancengleichheit von Frauen und Männern in der
Kommunalpolitik unterstützen
- Mittel für Träger bereitstellen, die Angebote für Menschen, insbesondere
Frauen, Kinder und Frauen mit Kind(ern), machen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, aber
auch für die Täter, um ihnen einen anderen Umgang mit Problemen und Konflikten aufzuzeigen
Uwe Arnold:
- Mittel für Träger bereitstellen, die Angebote für Menschen, insbesondere
Frauen, Kinder und Frauen mit Kind(ern), machen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, aber
auch für die Täter, um ihnen einen anderen Umgang mit Problemen und Konflikten aufzuzeigen